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05-2026

Hass im Netz

ZDF-Dokumentation: Hass im Netz – wenn digitale Hetze reale Folgen hat

Hate Speech, Hasspostings, Hassrede – unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung: Hass und Hetze im Internet und insbesondere in den sozialen Medien sind längst zu einem gesellschaftlichen Problem geworden. Auch im Rahmen der Arbeit des BgH (Beauftragter der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus) bildet dieses Themenfeld daher einen wichtigen Schwerpunkt.

Dabei ist eine klare Unterscheidung wichtig:

Hasskriminalität im Internet ist Hate Speech. Aber nicht jeder Hate Speech ist zum einen strafrechtlich relevant und zum anderen sofort Hasskriminalität.

Besonders häufig richtet sich digitale Hetze gegen Menschen, die gesellschaftlich marginalisierten Gruppen angehören. Genau diese Perspektive greift die ZDF-Dokumentation „Hass im Netz – Eine bessere Welt“ auf.

Die Redakteurin Julia Lösch und ihr Team haben für die Dokumentation mit unterschiedlichen Betroffenen gesprochen und zeigen eindrucksvoll, welche Auswirkungen Hass, Bedrohungen und Anfeindungen im digitalen Raum haben können. Dabei geht es nicht nur um einzelne beleidigende Kommentare oder Nachrichten. Viele Betroffene begleitet vielmehr die Sorge, dass aus virtueller Hetze irgendwann reale Bedrohungen oder Übergriffe entstehen könnten.

Besonders deutlich wird, welche erheblichen psychischen Belastungen damit verbunden sein können. Angst, Verunsicherung und das Gefühl, sich auch außerhalb des digitalen Raums nicht mehr sicher bewegen zu können, können den Alltag der Betroffenen nachhaltig verändern. Die Dokumentation macht damit sichtbar, dass Hass im Netz keineswegs an der Grenze zwischen digitaler und realer Welt endet.

Auch der BgH hat an der ZDF-Produktion intensiv mitgewirkt. In der Dokumentation sind unter anderem Ausschnitte aus der Unterrichtung von Kolleginnen und Kollegen zu sehen und geben einen Einblick in die praktische Auseinandersetzung mit dem Phänomen Hasskriminalität.

Die Dokumentation „Hass im Netz – Eine bessere Welt“ ist in der ZDF-Mediathek abrufbar:

https://www.zdf.de/dokus/hass-im-netz-eine-bessere-welt–die-doku-movie-100

Ab 16:14 BgH LKA München

BgH (Beauftragter gegen Hasskriminalität)

Wer oder was ist der BgH?

„Wo Menschen Opfer von Angriffen und Anfeindungen werden, weil sie beispielsweise Angehörige bestimmter Volksgruppen oder Religionen sind, sie wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Hautfarbe beleidigt werden, ist das für eine offene und freie Gesellschaft schwer zu ertragen. Nicht nur, dass Hasskriminalität die Werte unserer Demokratie bedroht. Vielmehr macht sie Menschen zu Betroffenen und Opfern, die stellvertretend für ihre Überzeugungen und ihre Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen angegangen werden und buchstäblich nicht ‚aus ihrer Haut‘ können.“

Mit diesen Worten beginnt die Internetseite www.polizei-bayern-gegen-hass.de des Beauftragten der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus – kurz BgH.

Der BgH wurde im Februar 2023 eingesetzt. Seine Aufgabe geht dabei weit über die Beschäftigung mit einzelnen Erscheinungsformen von Hasskriminalität hinaus. Als strategische Stelle innerhalb der Bayerischen Polizei soll er insbesondere die Bedürfnisse und Erfahrungen von Menschen stärker in den Blick nehmen, die aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale besonders häufig von Anfeindungen, Diskriminierung oder Hasskriminalität betroffen sind.

Gleichzeitig geht es darum, die Polizei für diese Communities stärker zu öffnen. Denn noch immer wird Polizei von manchen Menschen als eine Art „Blackbox“ wahrgenommen: Man weiß wenig über Strukturen, Zuständigkeiten und Abläufe – und teilweise bestehen aufgrund eigener oder überlieferter negativer Erfahrungen erhebliche Berührungsängste. Vertrauen aufzubauen und miteinander statt nur übereinander zu sprechen, ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit des BgH.

Was zunächst mit einem Beauftragten und einer Mitarbeiterin begann, ist inzwischen zu einem sechsköpfigen Team angewachsen. Vier Referentinnen und Referenten befassen sich dabei schwerpunktmäßig mit unterschiedlichen Phänomenbereichen der Hasskriminalität und den jeweils betroffenen gesellschaftlichen Gruppen.

Das Aufgabenspektrum ist entsprechend vielfältig: Es reicht von polizeiinterner Aus- und Fortbildung und Fachvorträgen über die fachliche Begleitung von Projekten bis hin zur Entwicklung eigener Präventionsmaßnahmen und -kampagnen. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei der kontinuierliche und intensive Austausch mit den verschiedenen Communities ein.

Denn erfolgreiche Prävention von Hasskriminalität kann nicht allein innerhalb polizeilicher Strukturen entwickelt werden. Sie braucht das Wissen und die Erfahrungen derjenigen Menschen, die Anfeindungen, Bedrohungen oder Gewalt unmittelbar erleben. Gleichzeitig können im direkten Austausch Vorbehalte gegenüber der Polizei angesprochen, gegenseitige Erwartungen geklärt und langfristig Vertrauen aufgebaut werden.

Für den Bereich der queeren Community und der Queerfeindlichkeit arbeitet unser Vorstandsmitglied Johannes Träumer seit mehreren Jahren fest im Team des BgH. Seine Tätigkeit ist damit in vielen Bereichen vergleichbar mit der Arbeit der Ansprechpersonen für LSBTIQ in anderen Bundesländern: als Bindeglied zwischen Polizei und Community, als Ansprechpartner für Fachfragen und als Impulsgeber dafür, queere Lebensrealitäten innerhalb der Polizei stärker sichtbar und verständlich zu machen.

Der BgH zeigt damit auch, dass der Umgang mit Hasskriminalität mehr bedeutet als Strafverfolgung. Es geht ebenso um Prävention, Sensibilisierung, Vernetzung und Vertrauen – und darum, dass Menschen, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe angegriffen werden, darauf vertrauen können, von der Polizei gesehen, verstanden und geschützt zu werden.

Hasskriminalität - Aus- und Fortbildung

Aus- und Fortbildung: Hasskriminalität verstehen, Betroffene ernst nehmen

Die interne Aus- und Fortbildung (AuF) nimmt in der Arbeit des Beauftragten der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus (BgH), einen zentralen Stellenwert ein.

Dabei geht es nicht nur darum, Wissen über die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Hasskriminalität zu vermitteln. Mindestens ebenso wichtig ist die Frage, welche besondere Rolle die Polizei im Umgang mit Betroffenen von Hasskriminalität einnimmt.

Polizeiliche Einsatzkräfte sind es gewohnt, täglich mit Straftaten und ihren Folgen umzugehen. Für Betroffene von Hasskriminalität stellt sich die Situation jedoch häufig anders dar: Sie werden nicht zufällig Opfer einer Straftat, sondern weil sie tatsächlich oder vermeintlich einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe angehören – etwa aufgrund ihrer Religion, Herkunft, Hautfarbe, sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Der Angriff richtet sich damit nicht nur gegen eine einzelne Person, sondern zugleich gegen einen Teil ihrer Identität. Häufig entsteht bei den Betroffenen das Gefühl: Ich wurde angegriffen, weil ich bin, wie ich bin.

Genau diese besondere Dimension von Hasskriminalität soll bereits in der Ausbildung angehender Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter verstanden werden.

Inzwischen ist deshalb auf allen Laufbahnebenen in Ausbildung und Studium ein fester Thementag zur Hasskriminalität implementiert. Die angehenden Polizistinnen und Polizisten setzen sich dabei intensiv mit der Frage auseinander, was es für einen Menschen bedeutet, stellvertretend für eine gesamte Bevölkerungsgruppe zum Opfer einer Straftat zu werden.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem ersten Kontakt mit der Polizei nach einer solchen Tat. Denn dieser kann entscheidenden Einfluss darauf haben, ob sich Betroffene ernst genommen und geschützt fühlen, ob Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht oder erhalten bleibt und wie sich das subjektive Sicherheitsgefühl nach der Tat entwickelt. Sensibilität, Professionalität und ein respektvoller Umgang sind deshalb gerade in diesen Situationen von besonderer Bedeutung.

Auch die historischen Erfahrungen marginalisierter Gruppen mit Polizei und staatlichen Institutionen werden thematisiert. Nur wer diese Geschichte kennt, kann nachvollziehen, warum gegenüber Polizei teilweise Vorbehalte, Unsicherheiten oder Misstrauen bestehen. Dieses Verständnis ist eine wichtige Voraussetzung dafür, Barrieren abzubauen und Vertrauen aufzubauen.

Bei jedem dieser Thementage wird auch die LSBTIQ-Community besonders in den Blick genommen. Dabei geht es sowohl um queerfeindliche Hasskriminalität als auch um den Umgang mit queeren Menschen innerhalb der Polizei selbst, damit sind die bisherigen Fortbildungsveranstaltungen von Ex-VelsPol Bayern bzw. VelsPolSÜD komplett in die Aus- und Fortbildung integriert.

Denn für den BgH gilt eine klare Überzeugung: Wie glaubwürdig wir nach außen für Vielfalt, Respekt und den Schutz marginalisierter Gruppen eintreten, hängt wesentlich davon ab, wie wir innerhalb der Polizei miteinander umgehen.

Deshalb gehört auch der respektvolle und selbstverständliche Umgang mit queeren Kolleginnen und Kollegen fest zur Aus- und Fortbildung. Eine Polizei, die Vielfalt in den eigenen Reihen lebt, schafft damit zugleich eine wichtige Grundlage für einen professionellen und vertrauensvollen Umgang mit den unterschiedlichen Communities in unserer Gesellschaft.

Meldeverordnung Baden-Württemberg

Änderung der Meldeverordnung in Baden-Württemberg – zwischen Sicherheitsinteressen und Selbstbestimmung

Die geplante Änderung der baden-württembergischen Meldeverordnung sorgt seit Monaten für intensive Diskussionen – insbesondere innerhalb der trans*, inter* und nicht-binären Community. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie das berechtigte Interesse von Polizei und Sicherheitsbehörden an einer eindeutigen Identitätsfeststellung mit dem Schutz sensibler persönlicher Daten und dem Offenbarungsverbot des Selbstbestimmungsgesetzes in Einklang gebracht werden kann.

Am 8. Juli 2026 fand hierzu ein ausführlicher Austausch zwischen Vertreter*innen des Innenministeriums, des Sozialministeriums und verschiedener Community-Organisationen statt. Auch VelsPolSÜD e. V. war an dem Gespräch beteiligt.

Worum geht es?

Seit dem 1. November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Es ermöglicht eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt und löste das frühere Transsexuellengesetz ab. Ein wesentliches Ziel ist die Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung und der Schutz vor einer ungewollten Offenbarung früherer Angaben.

In Baden-Württemberg wurde § 8 der Meldeverordnung bereits im November 2025 geändert. Die maßgeblichen Änderungen sollen zum 1. November 2026 in Kraft treten. Danach soll die Datenübermittlung im Zusammenhang mit Meldedaten auch Änderungen des Geschlechtseintrags und Namensänderungen umfassen. Zu den betroffenen Daten gehören unter anderem frühere Vornamen und der frühere Geschlechtseintrag.

Genau hier liegt der Konflikt: § 13 SBGG enthält grundsätzlich ein Offenbarungsverbot für frühere Vornamen und Geschlechtseinträge, sieht jedoch zugleich Ausnahmen vor, wenn öffentliche Stellen die Daten aufgrund anderer Rechtsvorschriften zur Aufgabenerfüllung benötigen. Dazu können insbesondere Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden gehören.

Was spricht für die Regelung?

Aus polizeilicher und sicherheitsbehördlicher Sicht gibt es nachvollziehbare Argumente für eine Aktualisierung von Personendaten.

Ein wesentlicher Punkt ist die eindeutige Identitätsfeststellung. Wenn sich Name oder Geschlechtseintrag einer Person ändern, muss gewährleistet bleiben, dass bestehende polizeiliche Vorgänge, Fahndungen oder andere Datensätze weiterhin eindeutig derselben Person zugeordnet werden können. Unterschiedliche Datenbestände könnten andernfalls zu Fehlzuordnungen oder sogenannten Datenbrüchen führen.

Auch im Rahmen von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung können frühere Identitätsdaten relevant sein, etwa bei laufenden Ermittlungen, offenen Vorgängen, Fahndungen oder Sicherheitsüberprüfungen. Befürworter sehen die Regelung deshalb nicht als grundsätzlich neue Datenerhebung, sondern als Erweiterung bereits bestehender melderechtlicher Datenübermittlungen.

Das Innenministerium verwies im Gespräch außerdem darauf, dass der Zugang zu einer Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag durch das Selbstbestimmungsgesetz gegenüber dem früheren Verfahren nach dem Transsexuellengesetz erheblich vereinfacht worden sei. Daraus sieht das Ministerium ein mögliches Missbrauchsrisiko, insbesondere mit Blick auf hybride Bedrohungslagen sowie Kapital- und Sexualdelikte. Im Gespräch wurde allerdings deutlich, dass für ein tatsächlich gestiegenes Missbrauchsrisiko nach Angaben des Ministeriums keine konkreten Zahlen vorlagen.

Was spricht gegen die Regelung?

Auf Seiten der Community bestehen erhebliche Bedenken gegen eine automatische und anlasslose Übermittlung früherer Vornamen und Geschlechtseinträge.

Diese Daten lassen häufig unmittelbar erkennen, dass eine Person trans*, inter* oder nicht-binär ist. Damit besteht die Gefahr eines unfreiwilligen Outings. Hinzu kommen Fragen der informationellen Selbstbestimmung, des Datenschutzes und der Verhältnismäßigkeit.

Kritisch gesehen wird insbesondere, dass eine Datenübermittlung automatisch erfolgen soll und nicht erst dann, wenn tatsächlich ein konkreter polizeilicher oder sicherheitsbehördlicher Anlass besteht. Als Alternative wird eine anlassbezogene, dokumentierte und zweckgebundene Abfrage diskutiert. Diese könnte den polizeilichen Informationsbedarf in konkreten Fällen gewährleisten, ohne die Daten aller Personen nach einer entsprechenden Änderung automatisiert zu übermitteln.

Hinzu kommt die Sorge vor einem langfristigen Vertrauensverlust. Ein breites Bündnis aus Community-Organisationen hatte bereits zuvor darauf hingewiesen, dass die dauerhafte Nachvollziehbarkeit früherer Angaben von Betroffenen als Stigmatisierung oder staatliches Misstrauen wahrgenommen werden könne. Auch die historische Erfahrung mit der Erfassung personenbezogener Daten von Minderheiten spielt bei diesen Sorgen eine Rolle.

Was hat das Gespräch im Innenministerium geklärt?

Der Austausch am 8. Juli brachte einige wichtige neue Informationen über die geplante technische Umsetzung.

Nach Darstellung des Innenministeriums sollen die betreffenden Daten nicht unmittelbar zur weiteren Bearbeitung an einzelne örtliche Polizeidienststellen oder das Landeskriminalamt übermittelt werden. Die Übermittlung soll vielmehr über Komm.ONE an eine zentrale technische Stelle der Polizei erfolgen. Dort ist ein automatisierter Abgleich mit bereits vorhandenen polizeilichen Daten vorgesehen.

Das ist ein wichtiger Unterschied: Ergibt der Abgleich keinen Treffer, sollen die übermittelten Daten nach Angaben des Innenministeriums unmittelbar gelöscht werden. Nur wenn bereits ein polizeilicher Datensatz existiert, sollen die geänderten Personenstammdaten zur Aktualisierung dieses Datensatzes genutzt werden. Das Innenministerium betonte ausdrücklich, dass keine Datensammlung entstehen solle, mit der eine Datenbank trans*, inter* oder nicht-binärer Menschen aufgebaut werden könne. Weitere technische und datenschutzrechtliche Sicherungsmaßnahmen würden noch geprüft.

Diese Erläuterungen relativieren einen Teil der ursprünglichen Befürchtungen hinsichtlich der polizeilichen Speicherung. Sie lösen den grundsätzlichen Konflikt jedoch nicht vollständig. Denn auch eine kurzfristige automatische Übermittlung ist zunächst eine Datenverarbeitung – und die Community stellt weiterhin die Frage, warum diese ohne konkreten Anlass erforderlich sein soll.

Besonders relevant ist deshalb eine Aussage aus dem Gespräch: Nach dem Protokoll erklärte das Innenministerium, dass alternative, mildere und gleich wirksame Maßnahmen bislang nicht geprüft worden seien. Von Community-Seite wurde darauf hingewiesen, dass anlassbezogene Abfragen durch Polizei und Ermittlungsbehörden bereits in der Vergangenheit möglich gewesen seien.

Zweite Baustelle: Daten im Melderegister

Neben der polizeilichen Datenübermittlung wurde über die im Melderegister vorgesehenen Datenfelder gesprochen. Dazu gehören insbesondere Angaben zum früheren Geschlechtseintrag.

Das Innenministerium vertritt die Auffassung, dass sich die entsprechenden Datenfelder aus dem Selbstbestimmungsgesetz und den bundesrechtlichen Vorgaben des Melderechts ergeben. Die Vertreter*innen der Community teilen diese Rechtsauffassung nicht. Da dieser Punkt wesentlich durch Bundesrecht bestimmt wird, wurde auch ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern – beispielsweise über die Innenministerkonferenz – thematisiert.

Ergebnis: Noch keine endgültige Entscheidung

Das Gespräch endete damit nicht mit einer abschließenden Einigung oder einer Rücknahme der Verordnungsänderung. Es hat jedoch dazu geführt, dass die unterschiedlichen Positionen ausführlich ausgetauscht und zentrale technische Fragen geklärt werden konnten.

Das Innenministerium sagte zu, die Bedenken der Community an die Hausspitze weiterzugeben und die angesprochenen Fragen erneut zu prüfen. Die Community bat darum, vor einer technischen Umsetzung weitere Gespräche zu führen. Das Ministerium kündigte zudem an, über die nächsten Schritte zu informieren und eine Rückmeldung vor Oktober 2026 anzustreben.

Damit bleibt die Diskussion offen.

Aus unserer Sicht sollte dabei weder das berechtigte Informationsinteresse von Polizei und Sicherheitsbehörden noch das Schutzbedürfnis trans*, inter* und nicht-binärer Menschen ausgeblendet werden. Eine Polizei muss auch nach einer Namens- oder Personenstandsänderung in der Lage sein, bestehende Vorgänge einer Person eindeutig zuzuordnen. Gleichzeitig muss aber gerade bei besonders sensiblen personenbezogenen Daten geprüft werden, ob eine automatische Übermittlung tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig ist.

Der weitere Dialog ist deshalb wichtig. Ziel sollte eine Lösung sein, die eine professionelle Polizeiarbeit ermöglicht, ohne Menschen allein aufgrund der Inanspruchnahme ihres Rechts auf geschlechtliche Selbstbestimmung einem vermeidbaren Risiko von Offenbarung, Stigmatisierung oder Vertrauensverlust auszusetzen.

Studie zur Diskriminierung in der Psychotherapie

Unterstütze die Forschung mit deiner Teilnahme!

ch möchte Dich herzlich einladen an meiner Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen und Psychotherapieerwartung bei LGBTQIA+ Individuen teilzunehmen. Die Umfrage wird im Rahmen meiner Masterarbeit an der Universität Bamberg durchgeführt.

Das Ziel der Umfrage ist es, einen Beitrag zu der Forschung im Bereich LGBTQIA+ zu liefern und ein tieferes Verständnis für den Zusammenhang zwischen Diskriminierungserfahrungen und deren Auswirkung auf die Erwartungen an eine Psychotherapie zu bekommen. Zudem wird untersucht, ob die Befürchtung, erneut diskriminiert zu werden, dabei eine entscheidende Rolle spielt.

Damit wir ein besseres Verständnis entwickeln können, welche Faktoren die Wege in die Psychotherapie bei queeren Personen beeinflussen, denke ich, dass es wichtig ist, diesen Zusammenhang zu beleuchten und sich kritisch damit auseinanderzusetzen.

Wenn Du mindestens 18 Jahre alt bist und Dich mit der LGBTQIA+ Community identifizierst, freue ich mich sehr über Deine Teilnahme!

Die Umfrage ist anonym und das Ausfüllen dauert etwa 5-10 Minuten. Über diesen Link wirst Du zur Umfrage weitergeleitet: https://www.soscisurvey.de/diskriminierung_psychotherapie/

Ich freue mich auch sehr, wenn dieser Text an Personen(-gruppen) weitergeleitet wird, für die die Umfrage relevant sein könnte. Dankeschön!

Herzliche Grüße,

Lilli

Protest gegen Infostand beim CSD Nürnberg

VelsPolSÜD beim CSD Nürnberg 2026

Nach mehreren Jahren Pause war VelsPolSÜD bereits 2025 wieder mit einem eigenen Infostand beim CSD Nürnberg vertreten. Die Rückkehr wurde von vielen Teilnehmenden ausdrücklich begrüßt. Sowohl die Anwesenheit von VelsPolSÜD als auch die Präsenz der Polizei Nürnberg wurden von zahlreichen Besucherinnen und Besuchern als wichtiges Zeichen für Dialog, Sichtbarkeit und den gemeinsamen Einsatz gegen queerfeindliche Gewalt und Hasskriminalität wahrgenommen.

Auch 2026 war VelsPolSÜD beim Straßenfest des CSD Nürnberg auf dem Kornmarkt vertreten. In diesem Jahr verlief die Teilnahme allerdings nicht ohne Konflikte. Unser Infostand wurde zeitweise von Mitgliedern verschiedener linker und linksextremer Gruppen blockiert. Hintergrund war unter anderem die grundsätzliche Ablehnung einer Beteiligung von Polizeibeschäftigten und Polizeiorganisationen am CSD.

Das Kollektiv gegen Gewalt / Pride Rebellion hatte sich im Nachgang auf Instagram deutlich gegen die Anwesenheit von VelsPolSÜD ausgesprochen und den Protest gegen unseren Infostand beim Straßenfest am 8. August 2026 öffentlich dargestellt.

Das Organisationsteam des CSD Nürnberg reagierte darauf seinerseits mit einer öffentlichen Stellungnahme und bezog sich ausdrücklich auf die Darstellung des Kollektivs vom 15. August 2026.

Für VelsPolSÜD zeigt die Auseinandersetzung einmal mehr, wie unterschiedlich das Verhältnis zwischen queerer Community und Polizei bewertet wird. Kritik an polizeilichem Handeln und auch an strukturellen Problemen innerhalb von Sicherheitsbehörden muss möglich sein und gehört zu einer offenen gesellschaftlichen Debatte. Gleichzeitig halten wir es für falsch, queere Polizeibeschäftigte und ihre Interessenvertretungen pauschal aus queeren Räumen auszuschließen.

VelsPolSÜD steht gerade für die Menschen, die Teil beider Welten sind: Teil der LSBTIQ-Community und Teil von Polizei, Justiz und Zoll.* Viele unserer Mitglieder haben selbst Diskriminierung erlebt und engagieren sich seit Jahren dafür, Vorurteile innerhalb der Sicherheitsbehörden abzubauen, die Sensibilität für LSBTIQ*-Themen zu erhöhen und die Situation von Betroffenen queerfeindlicher Hasskriminalität zu verbessern.

Gerade deshalb sind CSDs für uns nicht nur Orte des Feierns, sondern auch Orte des gesellschaftlichen und politischen Dialogs. Dort wollen wir informieren, zuhören, Kritik aufnehmen und darüber sprechen, welche Möglichkeiten Betroffene von Gewalt- und Hasskriminalität haben und welche Veränderungen innerhalb der Polizei notwendig sind.

Dass es unterschiedliche Auffassungen über die Rolle der Polizei auf einem CSD gibt, ist nicht neu. Diese Diskussion muss geführt werden. Sie sollte jedoch im Gespräch und in der sachlichen Auseinandersetzung stattfinden – nicht durch Blockaden, Einschüchterung oder den Versuch, andere Teile der queeren Community unsichtbar zu machen.

Die vielen positiven Gespräche beim CSD Nürnberg zeigen zugleich: Diejenigen, die eine Zusammenarbeit und einen offenen Dialog zwischen Community und Polizei wünschen, sind ebenfalls Teil der Community und müssen gehört werden.

VelsPolSÜD wird deshalb auch weiterhin das Gespräch suchen – mit kritischen Stimmen ebenso wie mit den vielen Menschen, die unsere Arbeit unterstützen. Denn gegenseitiges Verständnis entsteht nicht dadurch, dass man einander aus dem Weg geht, sondern dadurch, dass man miteinander spricht.

Unser Anspruch bleibt: sichtbar sein, ansprechbar sein und gemeinsam daran arbeiten, dass LSBTIQ-Menschen sicher und ohne Angst vor Gewalt und Diskriminierung leben können.*

CSD Pfaffenhofen

VelsPolSÜD beim CSD Pfaffenhofen

Unter dem Motto „Unser Pfaffenhofen – unsere Vielfalt“ fand am 22. August 2026 der Christopher Street Day in Pfaffenhofen statt. Auch VelsPolSÜD war in diesem Jahr mit einem eigenen Infostand auf dem Straßenfest vertreten und setzte damit ein sichtbares Zeichen für Vielfalt, Akzeptanz und den Dialog zwischen queerer Community und Polizei.

Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Anfeindungen und queerfeindlicher Hasskriminalität kommt Veranstaltungen wie dem CSD auch außerhalb der großen Metropolen eine besondere Bedeutung zu.

Im Anschluss an die Demonstration verwandelte sich der Obere Hauptplatz in ein buntes Straßenfest. Neben einem vielfältigen Bühnenprogramm mit Musik, Drag, Redebeiträgen und Performances präsentierten sich zahlreiche Vereine, Initiativen und Organisationen mit eigenen Informationsständen.

VelsPolSÜD nutzte die Gelegenheit, um über die Arbeit des Vereins an der Schnittstelle zwischen queerer Community, Polizei, Justiz und Zoll zu informieren. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere Gespräche über die Situation queerer Beschäftigter in den Sicherheitsbehörden sowie über den Schutz vor Gewalt, Diskriminierung und Hasskriminalität.

Ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit bei CSD-Veranstaltungen ist es, niedrigschwellig ansprechbar zu sein. Besucher:innen konnten sich am Stand über Möglichkeiten der Anzeige von Straftaten, den Umgang der Polizei mit queerfeindlicher Gewalt sowie bestehende Ansprech- und Unterstützungsangebote informieren. Gleichzeitig bot der Infostand Raum für persönliche Gespräche, Fragen und auch kritischen Austausch über Erfahrungen mit Polizei und Sicherheitsbehörden.

Gerade dieser direkte Dialog ist für VelsPolSÜD von besonderer Bedeutung. Vertrauen entsteht nicht allein durch Konzepte und Strukturen, sondern vor allem durch Begegnung. Die Präsenz auf CSD-Veranstaltungen ermöglicht es, miteinander statt übereinander zu sprechen, Vorbehalte aufzugreifen und gleichzeitig deutlich zu machen: Queerfeindliche Gewalt und Hasskriminalität dürfen nicht als Randphänomene verharmlost werden. Betroffene müssen darauf vertrauen können, ernst genommen und geschützt zu werden.

Für VelsPolSÜD war die Teilnahme am CSD Pfaffenhofen deshalb ein wichtiger Bestandteil unserer Communityarbeit. Wir bedanken uns bei den Organisator:innen des CSD Pfaffenhofen für die Möglichkeit zur Teilnahme sowie bei allen Besucherinnen für die zahlreichen Begegnungen und Gespräche.

CSD Stuttgart

Nach dem CSD Stuttgart: Kritik an Polizeipräsenz – und unsere Antwort

Nach dem CSD Stuttgart hat sich die Internationale Jugend Stuttgart über Instagram ausführlich mit der Präsenz der Polizei und mit VelsPolSÜD auseinandergesetzt. Polizeiliche Maßnahmen würden grundsätzlich als Gewalt verstanden, die Polizei als Gegnerin queerer Emanzipation dargestellt und schließlich sogar gefordert, die Polizei solle CSD-Veranstaltungen fernbleiben.

Ausgangspunkt der Kritik waren unter anderem Sticker, die an unserem Stand verteilt wurden. Mit Sprüchen wie „Durchsuch mich gründlich!“, „Ich gestehe alles!“ oder „Ich hinterlasse DNA!“ greifen diese bewusst mit Humor und Doppeldeutigkeit Begriffe aus dem polizeilichen Alltag auf. Man kann über Humor bekanntlich streiten. Die Verfasser der Instagram-Beiträge interpretieren diese Sticker jedoch als Verherrlichung sexualisierter beziehungsweise „patriarchaler“ Gewalt und sprechen sogar von einem „offenen Aufruf zu patriarchaler Gewalt“.

Diese Interpretation teilen wir ausdrücklich nicht.

Humor, Ironie und Doppeldeutigkeiten gehören seit Jahrzehnten auch zur queeren Kultur. Gerade die selbstbewusste Aneignung von Sprache, Klischees und gesellschaftlichen Zuschreibungen hat in Teilen der Community eine lange Tradition. Aus einem augenzwinkernden Sticker eine Befürwortung von Gewalt abzuleiten, wird weder der Intention noch der tatsächlichen Arbeit von VelsPolSÜD gerecht.

Wenn aus Kritik ein ideologisches Weltbild wird

Noch deutlicher wird die grundsätzliche Haltung in den letzten Beiträgen der Instagram-Serie. Dort heißt es:

„Unsere Befreiung wird nicht Schulter an Schulter mit der Polizei durchgesetzt, sondern gegen den Staat und gegen die Polizei als dessen Vertreter.“

An anderer Stelle wird unter Bezug auf Stonewall behauptet, die Polizei werde sich niemals helfend an die Seite von LSBTIQ*-Menschen stellen. Der Staat gewähre lediglich „temporäre Zugeständnisse“, die wieder zurückgenommen würden, wenn dies seinen Interessen entspreche. Dabei ist unter anderem vom „kapitalistischen Staat“, von „Kanonenfutter“ und von „imperialistischen Kriegen“ die Rede.

Spätestens an dieser Stelle wird deutlich, dass es längst nicht mehr nur um die kritische Betrachtung einzelner polizeilicher Maßnahmen oder einiger humorvoll gemeinter Sticker geht. Hier wird ein grundsätzlich staats- und polizeifeindliches politisches Weltbild formuliert.

Das kann man vertreten. Es ist aber eben eine politische Position unter vielen – und ist vermutlich nicht die Haltung vieler Menschen der queeren Community.

Gerade die Aussage, queere Befreiung könne nur „gegen den Staat und gegen die Polizei“ erreicht werden, zeigt aus unserer Sicht, wie weit die Verfasser innen von der gesellschaftlichen und politischen Vielfalt der heutigen Community entfernt sind.

Stonewall gehört zu unserer Geschichte – aber Geschichte geht weiter

Selbstverständlich gehört Stonewall zur Geschichte der queeren Emanzipationsbewegung. Ebenso selbstverständlich müssen wir uns mit der historischen Rolle von Polizei und Staat bei der Verfolgung homosexueller, transgeschlechtlicher und anderer queerer Menschen auseinandersetzen. Aus dieser Geschichte jedoch abzuleiten, Polizei und queere Community müssten auch heute zwangsläufig Gegner sein, greift deutlich zu kurz.

Seit Stonewall hat sich vieles verändert – nicht von selbst und nicht ohne jahrzehntelangen gesellschaftlichen und politischen Kampf. Genau diese Veränderungen zeigen aber auch, dass Institutionen veränderbar sind. Heute gibt es queere Polizeibeschäftigte, LSBTIQ*-Ansprechpersonen, Aus- und Fortbildungsangebote, Kooperationen mit Communityorganisationen und spezialisierte Strukturen zur Bekämpfung queerfeindlicher Hasskriminalität. Viele dieser Entwicklungen sind gerade deshalb entstanden, weil queere Menschen innerhalb staatlicher Institutionen für Veränderungen gekämpft haben.

Auch VelsPolSÜD ist Teil dieser Entwicklung und hat hierfür mehr als 30 Jahre daran gearbeitet.

Wir sind nicht Beobachter von außen. Lesben, Schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Menschen arbeiten selbst bei Polizei, Justiz und Zoll. Sie sind Teil der staatlichen Institutionen und gleichzeitig Teil der Community. Wer pauschal erklärt, Polizei habe auf einem CSD nichts verloren, erklärt letztlich auch diesen Menschen, dass ihre Sichtbarkeit unerwünscht sei.

Die Community ist vielfältiger als manche wahrhaben wollen

Queere Menschen vertreten unterschiedlichste politische Positionen. Sie sind links, liberal, konservativ oder parteilos. Sie arbeiten bei Gewerkschaften, Unternehmen, sozialen Einrichtungen, Kirchen, Verwaltungen, Polizei, Justiz und Bundeswehr. Diese Vielfalt ist kein Widerspruch zum CSD – sie ist Teil davon.

CSDs sind deshalb keine Parteiveranstaltungen der Linken und erst recht keine Veranstaltungen, über deren Teilnahme einzelne linksradikale oder linksextreme Gruppierungen bestimmen können.

Der Christopher Street Day ist aus einer Protestbewegung entstanden. Er ist politisch. Er darf laut, kritisch und unbequem sein. Aber er gehört nicht einer politischen Strömung allein. Wer Vielfalt fordert, muss auch aushalten können, dass Menschen innerhalb der Community andere Auffassungen vertreten.

Kritik an Polizei ist legitim

Das bedeutet keineswegs, dass Kritik an Polizei unerwünscht wäre. Polizeiliches Handeln muss kritisch überprüft werden können. Fehler müssen benannt und aufgearbeitet werden. Menschen können negative Erfahrungen mit Polizei gemacht haben – auch queere Menschen. Diese Erfahrungen nehmen wir ernst.

Problematisch wird es jedoch, wenn aus der Kritik an konkretem Handeln eine pauschale Feindbildkonstruktion wird. Behauptungen, Polizist:innen würden „sehr oft“ sexualisierte Gewalt im Rahmen von Durchsuchungen begehen, oder die Gleichsetzung eines polizeilichen Fahrmanövers mit einem Angriff auf einen CSD, sind schwerwiegende Aussagen. Wer solche Vorwürfe erhebt, sollte sie auch entsprechend belegen und konkrete Sachverhalte differenziert betrachten. Pauschalisierungen helfen weder Betroffenen noch einer sachlichen Auseinandersetzung.

Humor darf auch einmal doppeldeutig sein

Ein weiterer Punkt beschäftigt uns besonders: Offenbar ist bereits ein humorvoller, doppeldeutiger Umgang mit polizeilichen Begriffen Anlass für den Vorwurf, Gewalt zu verherrlichen. Natürlich muss niemand unsere Sticker lustig finden. Humor funktioniert unterschiedlich. Ein Spruch, über den die eine Person lacht, kann eine andere geschmacklos finden. Darüber lässt sich diskutieren. Was wir allerdings zurückweisen, ist die Behauptung, die Sticker seien ein Aufruf zu sexualisierter oder patriarchaler Gewalt.

Sie spielen mit Polizeisprache und queerer Doppeldeutigkeit – nicht mehr und nicht weniger. Vielleicht zeigt gerade die sehr ernste Interpretation dieser Sticker auch, wie weit die Verfasser:innen mittlerweile von Teilen einer Community entfernt sind, in der Ironie, Selbstironie, Provokation und sexuelle Doppeldeutigkeiten seit Jahrzehnten selbstverständlich vorkommen.

Sicherheit und Sichtbarkeit gehören zusammen

Während darüber diskutiert wird, ob Polizei auf CSDs überhaupt sichtbar sein dürfe, erleben queere Menschen weiterhin Beleidigungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe. Wer Opfer einer Straftat wird, braucht einen verlässlichen Rechtsstaat und eine Polizei, die queerfeindliche Motive erkennt und ernst nimmt. Genau deshalb sind wir auf CSDs.

Wir informieren über Möglichkeiten der Anzeigenaufnahme, über Hasskriminalität und über Ansprechpersonen. Wir sprechen mit Menschen, die gute Erfahrungen mit Polizei gemacht haben – und ebenso mit Menschen, die uns kritisch gegenüberstehen. Diese Gespräche verändern möglicherweise nicht sofort jede Haltung. Aber ohne Begegnung wird sich gegenseitiges Misstrauen mit Sicherheit nicht abbauen.

Unser Weg bleibt der Dialog

Die Forderung „Polizei raus aus dem CSD“ löst kein einziges Problem. Sie verbessert weder den Schutz queerer Menschen noch das Verhältnis zwischen Community und Sicherheitsbehörden.

Unser Ansatz bleibt deshalb ein anderer:

sichtbar sein, zuhören, Kritik aushalten, erklären und miteinander sprechen.

Wir wollen keine Community, in der einzelne politische Gruppen darüber entscheiden, wer aufgrund seines Berufs oder seiner politischen Haltung dazugehören darf.

Wir wollen eine Community, in der Vielfalt tatsächlich Vielfalt bedeutet.

Und deshalb wird VelsPolSÜD auch weiterhin dort sein, wo die Community zusammenkommt – sichtbar, ansprechbar, selbstbewusst und bereit zum Dialog.

Stammtischtermine 2026

Im Jahr 2026 treffen wir uns wieder zu unseren Stammtischen in Stuttgart und München.

In Stuttgart treffen wir uns monatlich (freitags), in München finden die Stammtische 4 × im Jahr 2026 (Samstags) statt.

Hier unsere Termine

Stuttgart

28.08.2026 entfällt aufgrund der Urlaubszeit

25.09.2026 | 23.10.2026 

27.11.2026 | 11.12.2026

München

19.09.2026 wird auf 10.10.2026 aufgrund des Oktoberfestes verschoben

10.10.2026 | 05.12.2026

Wir halten dich auf dem Laufenden durch:

  • Regelmäßige Veröffentlichungen auf Facebook und Instagram
  • Unsere neu gestaltete Website
  • Digitale Newsletter mehrmals im Jahr
  • WhatsApp-Info-App für Mitglieder

International sind wir durch die Teilnahme an den digitalen Boardmeetings der European LGBT Police Association (EGPA) und die Teilnahme an der EGPA-Konferenz 2024 in Brüssel vernetzt.